Hallo Isabelle,
es kocht jeder sein eigenes Süppchen und ehrlich gesagt drängt sich mir der Eindruck auf, dass es weniger um die Entlastung der Angehörigen geht als mehr darum den Pflegediensten noch etwas an Verdienst zuzuschieben, denn anders kann ich mir nicht erklären, weshalb nur die Unternehmen im Sinne der Entlastungspflege aktiv werden dürfen wenn sie eine bestimmte Zertifizierung durchlaufen haben. Als ob man für Spaziergänge, Haushaltsunterstützung und Alltagsbegleitung Pflegeerfahrung benötigen würde.
Diese Pflegeheime die diese Unterstützung anbieten sind alle durch die Bank unverschämt teuer. Bei uns bietet auch noch eine ökumenische Nachbarschaftshilfe Unterstützung an. Sie sind etwas günstiger, wobei auch die in den letzten Jahren unglaublich die Preise angehoben haben. Angefangen haben wir 2020 mit 16,50€/Std. Heute sind wir bei 31,20€/Std. + Anfahrt. Für eine Reinigungskraft die das auch noch ehrenamtlich macht und gerade mal den Mindestlohn erhält ist dann der Preis doch recht hoch - aber.. immer noch günstiger als wenn ich die gleiche Leistung durch einen Pflegedienst erbringen lassen würde.
Schau doch mal ob in Deinem Umfeld auch angeboten wird. Evtl. muss man auf eine Warteliste, aber Preise vergleichen kann sich durchaus lohnen. Ärgerlich ist, dass fast alle Anbieter keine Preise veröffentlichen - was bei mir den Eindruck entstehen lässt, dass es durch die Bank darum geht so viel wie möglich abzusahnen. Dir bleibt nur nach dem geringsten Übel zu suchen.
Alltagsbegleitung | Alltagsengel Bielefeld (alltagsengel-bielefeld.de)
Alltagshilfen Bielefeld | Johanniter
Alltagshelfer Bielefeld - Unterstützung im Alltag | PAGU (pagu-betreuung.de)
Angebote - DRK in Bielefeld (drk-bielefeld.de)
Haushaltshilfe - Leistungen | Professionelle Unterstützung im Alltag (pflege-jederzeit.de)
D.h. nein... man muss nicht zwingend auf Pflegedienste zurück greifen. Man hat nur häufig keine anderen Optionen.
Das Unternehmen das für dich tätig wird muss berechtigt sein nach §38 SGB V und §45B SGB XI bzw. nach §45A SGB XI tätig werden zu dürfen.
Angeblich können die Pflegekassen darüber Auskunft geben wer das in Deiner Region ist, ich muss aber sagen, dass bei meinem Mann die Pflegekasse diesbezüglich keine Informationen hatte. Sie würden das einzeln prüfen. Man solle sich bestätigen lassen, dass sie nach den oben genannten Paragraphen dazu berechtigt sind. (der Engel oben ist es.. siehe Link, ganz unten, die Blaulichtanbieter sind es in der Regel auch)