#1
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Hallo,
 
ich habe eine Frage, die vielleicht auch für einige andere interessant sein könnte.
 
Mein Mann hatte vor eineinhalb Jahren einen Schlaganfall mit Hirnblutung und ist seitdem Aphasiker. Die Aphasie war erst global, hat sich aber mittlerweile so weit zurückgebildet, als dass man jetzt von einer nicht klassifizierbaren Aphasie spricht. Mit sprachlichen Äußerungen hat er ziemlich große Probleme, sein Lesesinnverständnis ist aber ziemlich gut und auch sein Sprachverständnis.
 
Nun erfuhr ich bei einem Seminar von einem Sprachtherapeuten, dass, da mein Mann Aphasiker ist, seine Unterschrift keine Rechtsgültigkeit hat - da war ich erstmal ziemlich sprachlos, da ich meinen Mann absolut nicht als geistig eingeschränkt bezeichnen würde.
 
Die Frage tauchte im Zusammenhang mit Patientenverfügung und Testament auf.
 
Letzte Woche bekamen wir eine Einladung zur Wahl des europäischen Parlaments geschickt. Wie ist es denn dann damit? Normalerweise dürfte mein Mann ja daran wohl nicht teilnehmen. 
 
Auf der einen Seite spricht man ihm ein Urteilsvermögen ab, auf der anderen Seite braucht man aber vielleicht seine Wahlstimme?
 
Hat jemand von euch mit diesem Thema Erfahrung?
 
 
Liebe Grüße
Marylu
#2
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Hallo Marylu :)das ist mir neu-ich selber habe 2 Jahre an einer Aphasie gelitten-dann war wieder alles beim Alten--aber es gibt bestimmt ein Doktor der bescheid weis!Gruss vom Regenwald sendet Stephan auch unter www.stephan-beer.homepage.t-online.de  jetzt mit einem Schlaganfall-Risiko-Test oder auch unter www.wer-kennt-wen.de
#3
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Hallo Marylu,

es gibt noch Aphasiker-Selbsthilfegruppen,  die werden meist von Leuten geleitet,
die sehr viel Erfahrungsschatz im Umgang mit dem Gesetz haben.

Dann gibt es  noch den VDK, deren Ortsvorsitzenden sind auch bewandert in diesen
Dingen.

Zum Schluß würde ich einen Anwalt zu Rate ziehen. Für den Fall, daß du eine
Rechtsschutzversicherung besitzt, frag da mal nach, die haben fast alle eine
eine Anwalts-Hotline, wo man problemlos, auch telefonisch, Hilfe bekommt. 
#4
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hallo marylou,

ich hab das problem selbst.
das hat aber weniger mit aphasie als mit rechtsmündigkeit zu tun.
als ich vor fünf jahren eine hirnblutung hatte haben erst meine frau, dann meine eltern die sorge für mich übernommen. das betrifft eigentlich alle bereiche des lebens.
wenn du gegenüber dem gericht nichts übernommen hast,dürften ihm eigentlich auch keine nachteile erwachsen. das andere ist eben der unterschied der gemacht wird.
die mentalität ist die,
wenn du nichtlaufen kannst kannst du sogar ministerr werden.
wenn du nicht reden kannst bist du aussenseiter.

l.g. margy
#5
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Hallo Marylu,
 
ich denke schon, wenn man schwere Schlaganfälle hat, dass man dann schnell in die Schiene nicht mehr voll Zurechnungsfähig eingestuft wird. Das passiert schon im KH mit den Ärtzten. Deshalb wird die Vormundschaft auch geregelt. Wenn dann irgendwelche Familiäre auftauchen z. B. mit den Angehörigen, erscheint der Amtsartzt und bildet sich ein Urteil. 
 
Rufe mal bei dem Bundesverband für Aphasiker an, die haben meines Wissens eine Kostenlose Beratung bei Rechtsfragen und da bekommst Du eine 100 Prozentige Antwort, auf Deine Frage wegen der Wahlbeteilung.
 
 
Liebe Grüße Rüdi
 
 
:)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »caveman« (11.05.2009, 12:44)
#6
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Vielen Dank für eure Beiträge.
 
Rüdi, die Information stammt von jemandem aus dem Aphasiker-Verband, wir sind auch Mitglied.
 
Eigentlich sehe ich nicht ein, dass mein Mann zur Wahl gehen soll, wenn seine Unterschrift ansonsten nicht rechtsgültig ist. Zur Information: ich und auch niemand anders ist bisher vom Gericht wegen Vormundschaft oder sonstwie behelligt worden.
 
Bin einfach empört und dachte, dass diese Info hier vielleicht auch einige interessiert, zudem würden mich selbst diesbezüglich gemachte Erfahrungen interessieren.
 
Letztlich sieht es so aus: findest du einen Anwalt, der z.B. ein Testament beglaubigt hast du Glück, aber eigentlich dürfte keine Notar oder Anwalt dies tun, sobald er merkt, dass der Klient sich nicht adäquat sprachlich äußern kann.
 
Liebe Grüße
#7
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Hallo Marylu,

 

leider ist es so, das viele Menschen einen " Sprachlosen oder sprachbehinderten Menschen " nicht für gleichwertig halten. Ich bin auch Angehörige eines Apasikers und erlebe manchmal unglaubliche Dinge. Zu deiner Information-- es gibt Anwälte, die speziell die Interessen  von Aphasikern vertreten. Ich habe von dem Aphasiker Verband eine Adresse von einem Rechtsanwalt erhalten. Vielleicht hilft dir das weiter. Rechtsanwalt Michael Götz, Am Markt 10 in 35260 Stadtallendorf. Telefon-Nr. 06428 - 926736. Vielleicht ist es nicht in deiner Nähe--aber evtl. kann man mit Adressen von Rechtsanwälten ( die spezialisiert sind ) in eurer Nähe weiterhelfen.

Hoffe ein klein wenig geholfen zu haben

Liebe Grüße Frodo:)

 

 

#8
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Hallo Frodo,

herzlichen Dank für deinen Tip. Man hat ja sonst echt Angst schlafende Hunde zu wecken, wenn man irgendeinen Anwalt konsuliert. Wie gesagt, das Gericht hat sich nie bei uns gemeldet und ich bin auch echt froh, dass das so ist.

Mein Mann ist total klar im Kopf und weiß auch genau, was er will. Zwar lässt ihn sein Gedächtnis manchmal im Stich, aber das ist ihm dann auch bewusst. Außderdem muss ich ehrlich sagen: an meinem Gedächtnis zweifel ich auch so manches mal ;0((

Die Adresse werde ich auf jeden Fall notieren und ich denke, dass wir auch dorthin fahren können.

Liebe Grüße

Mary

#9
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hallo nochmal an alle, ich hab nochmal überlegt und bin zuder auffassung gekommen, dass manche fälle aussen stehen. nämlich die in denen der patient über einen langen zeitraum seine rechte nicht wahrnehmen konnte und es schon deswegen ein anderer machen muss. das erstmal hat als auslöser nichts mit aphasie zu tun. l.g. margy
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