Hatte 2016 eine Reha Maßnahme wegen Spastischer Hemiparese.
Lebe seit Januar 2017 im Pflegeheim mit Pflegegrad 3 und Schwerbehindertenausweis aG
Bin auf Rollstuhl und Pflege gem. Pflegegrad 3 angewiesen.
Bei mir besteht nach Aussage des Arztes die Möglichkeit, dass ich wieder laufen lernen kann.
Ich wollte mal nachfragen ob es Sonderreglung gibt bei weniger als 4 Jahren Wartezeit
Mein Facharzt- Neurologe befürwortet eine neue Reha für mich und begründet die Notwendigkeit.
Genehmigt das auch die GKV oder der MDK.
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Liebe Grüße
Berty