#1

Apfelbaum

Hannover, Deutschland

Hallo,

ich bin zur Zeit durch den Wind. Mein Krankengeld läuft bald aus.Meine Arbeit als Bäcker steht noch in den Sternen weil ich ja zu allem Übel unter Frozen shoulder in beiden schultern leide.

Ich hätte gerne ein Gespäch beim sozi verband leider unmöglich alles bis auf keine Ahnung besetzt. Nun bin ich soweit ein antarg auf Erwerbsminderugs rente zu stellen . Das ist das einzige Geld was wir dann haben.. Ich weis ja nicht was mehr Geld ist Arbeitslosen geld oder die Erwerbsminderung.

wie gesagt ich wollte mich beraten lassen darin aber keine Termine.

Wie oder was habt ihr gemacht?

Lg

Tom

#2

Amsel

Main-Tauber-Kreis, Deutschland

#3

Apfelbaum

Hannover, Deutschland

Nach hin und her überlegen werde ich keine Erwerbsminderungsrente beantragen.

 

Gibt oder gab es hier Leute die auch noch nach 78 Wochen krank geschrieben waren und nicht Arbeiten gehen können, wie und wo habt ihr Geld bekommen?

Ich hoffe das ich 2024 wieder Arbeiten kann

 

Lg

Tom


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Apfelbaum« (02.03.2023, 16:44)
#4

Heinz

königswinter, Deutschland

Nach hin und her überlegen werde ich keine Erwerbsminderungsrente beantragen.

 

Gibt oder gab es hier Leute die auch noch nach 78 Wochen krank geschrieben waren und nicht Arbeiten gehen können, wie und wo habt ihr Geld bekommen?

Ich hoffe das ich 2024 wieder Arbeiten kann

 

Lg

Tom

Hallo Tom,

Frag mal beim Sozialverband Deutschland, oder beim BDH Rehabilitation in Deinem Umfeld nach einem kurzfristigen Beratungstermin, zur Beratung kannst Du auch Anwälte für Sozialrecht ansprechen.

Was die Überbrückung zur Wiederaufnahme einer Arbeit angeht, Frag beim Arbeitsamt in Deiner Nähe nach Deren Unterstützungsmöglichkeiten. Dafür fallen keine Gebühren an.

LG
Heinz

 

#5

Anonym 0

Bonn, Deutschland

Hallo Tom, 

wer nach dem Krankengeldbezug immer noch krank ist bezieht ALG-I. Das ist ein Sonderfall, weil derjenige zwar nicht arbeitslos ist und trotzdem ALG-I erhält. Das ist die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung wenn man weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann und die Erwerbsfähigkeit noch nicht geklärt ist. Parallel sollte die EU-Rente oder Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung beim Rententräger beantragt werden. Das kannst du bei der Agentur für Arbeit erfragen. Bei der Höhe des ALG-I wird, glaube ich, auch ein Teil des Einkommens aus der Zeit von vor der Erkrankung mitberücksichtigt. Grundsätzlich bei Verheirateten oder mit Kind 67 % des Nettoeinkommens, sonst 60 %. Die Höhe der EU-Rente steht in der jährlichen Rentenberechnung. 

Liebe Grüße 

Al Beck 

#6

Anonym 0

Bonn, Deutschland

wann läuft das Krankengeld aus? Wenn das absehbar ist, solltest du auf jeden Fall baldmöglichst ALG-I beantragen, damit du keine "Lücke" hast.

#7

Apfelbaum

Hannover, Deutschland

wann läuft das Krankengeld aus? Wenn das absehbar ist, solltest du auf jeden Fall baldmöglichst ALG-I beantragen, damit du keine "Lücke" hast.

 Ich weis es nicht ich habe vor 14 Tagen bei meiner Krankenkasse gefragt und keine Antwort erhalten.

 

Mein Schlaganfall war Anfang Januar 2022

#8

Annin

Bayern, Deutschland

Am besten rufst du dort zusätzlich auch an und beziehst deine Anfrage auf dein Schreiben. Oft heißt es dann, ach hier steht es schon, die Post ist aber noch nicht raus.

#9

Apfelbaum

Hannover, Deutschland

Am besten rufst du dort zusätzlich auch an und beziehst deine Anfrage auf dein Schreiben. Oft heißt es dann, ach hier steht es schon, die Post ist aber noch nicht raus.

 

so anfang Juli ist ende. Bescheid dafür kommt im april. Kann ich da schon ein antrag einreichen/Schicken lassen beim der agentur für arbeit?

die sind ja nicht die schnellsten und zudem muss ja mein Chef bestimmt auch Sachen ausfüllen?

Lg

Tom

#10

Anonym 0

Bonn, Deutschland

Hallo Tom, 

den Antrag auf ALG-I würde ich dann Ende April stellen, wenn du die Bescheinigung der Krankenkasse bekommst. Wahrscheinlich möchte die Agentur deine Gehaltsabrechnungen von den 12 Monaten davor, also aus der Zeit bis du Krankengeld bekommen hast. Im Internet kann man auch den Vordruck Arbeitsbescheinigung runterladen. Den Vordruck könnte dein Arbeitgeber schon vorher für diese 12 Monate ausfüllen. So wie ich das kenne, darf jemand, der Krankengeld bezogen hat, bei der Höhe des ALG-I nicht schlechter gestellt werden als jemand, der direkt nach dem Arbeitsverhältnis ALG-I bezieht. 

Viele Grüße

Al

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