Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel sind Hilfsmittel, welche nur einmal verwendet werden können, z. B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Bettschutz-einlagen, Inkontinenzmaterial (Vorlagen, Windelhosen, etc.).
Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel werden bis zu einem Betrag von 31,00 Euro/Monat erstattet.
Finanz-Tipp: Stellt der medizinische Dienst (MDK) schon bei seiner Begutachtung fest, dass zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel benötigt werden, können die 31,00 Euro von der Pflegekasse zum Monatsanfang überwiesen werden. Die Vorteile sind:
-
Der Einzelnachweis des Pflegebedürftigen ist nicht mehr notwendig
-
Die 31,00 Euro werden ohne Einzelnachweis gezahlt, d. h. der Betrag wird auch bei einem Krankenhausaufenthalt von bis zu vier Wochen gezahlt
Finanz-Tipp: Bei der ärztlichen Verordnung von Inkontinenzhilfsmitteln durch eine Erkrankung (=Verordnung eines Hilfsmittels), werden die Kosten durch die Krankenkasse getragen. In diesem Fall brauchen die 31,00 Euro nicht über die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel finanziert bzw. selber bezahlt werden
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Kirchner« (21.04.2007, 17:57)